Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen
Preise
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bei individuellen Angeboten, insbesondere gegenüber gewerblichen Kunden, können Nettopreise ausgewiesen werden.
Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn sich der tatsächlich erforderliche Leistungsumfang gegenüber den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Angaben ändert oder zusätzliche Leistungen vereinbart bzw. erforderlich werden.
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Barzahlung vor Ort oder Banküberweisung nach Rechnungsstellung.
Rechnungen sind innerhalb von 3 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir behalten uns insbesondere die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen und weiterer gesetzlich zulässiger Kosten vor.
Liefer- und Einsatzgebiet
Lieferungen, Entsorgungen und Dienstleistungen erfolgen grundsätzlich innerhalb unseres ausgewiesenen Liefer- bzw. Einsatzgebietes.
Leistungen außerhalb des regulären Gebietes erfolgen ausschließlich nach individueller Vereinbarung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Liefer-, Leistungs- oder Abholadresse vollständig und richtig anzugeben. Maßgeblich für die Berechnung der Anfahrt und die Tourenplanung ist der tatsächliche Leistungsort.
Führen fehlerhafte, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben zu zusätzlichem Aufwand oder zusätzlichen Fahrten, können die dadurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet werden.
Terminplanung
Liefer-, Abhol- und Ausführungstermine werden im Rahmen unserer Touren- und Einsatzplanung abgestimmt.
Terminangaben stellen grundsätzlich keine garantierten Fixtermine dar, sofern ein solcher Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
Witterungseinflüsse, Verkehrsereignisse, Fahrzeug- oder Maschinenausfälle, Krankheitsfälle, Materialengpässe oder andere von uns nicht vorhersehbare bzw. nicht zu vertretende Umstände können Terminverschiebungen erforderlich machen.
Wir informieren den Kunden in solchen Fällen nach Möglichkeit über erforderliche Änderungen.
Zufahrt und Erreichbarkeit
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Zufahrten, Lade- und Abladeorte sowie Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin ausreichend erreichbar und nutzbar sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- ausreichende Fahrbahnbreite,
- ausreichende Durchfahrtshöhe,
- ausreichend tragfähiger Untergrund,
- ausreichende Rangier- und Arbeitsfläche,
- freie Zufahrt ohne störende Hindernisse.
Unsere eingesetzten Fahrzeuge können je nach Auftrag ein Gesamtgewicht von bis zu ca. 12 Tonnen erreichen.
Ob eine Zufahrt oder Fläche mit dem eingesetzten Fahrzeug sicher befahrbar ist und wie die Leistung technisch ausgeführt werden kann, entscheidet der Fahrer bzw. Maschinenführer vor Ort.
Lieferungen von Schüttgütern
Lieferungen erfolgen grundsätzlich bis zur Bordsteinkante bzw. zu einem mit dem eingesetzten Fahrzeug sicher erreichbaren Abladeort.
Ein Anspruch auf das Befahren von Privatgrundstücken, Einfahrten, Grünflächen oder sonstigen nicht öffentlichen Flächen besteht nicht.
Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein Grundstück befahren werden, müssen Zufahrt, Untergrund und Platzverhältnisse hierfür geeignet sein. Über die tatsächliche Durchführung entscheidet der Fahrer vor Ort.
Bereits abgeladenes Schüttgut kann aufgrund seiner Beschaffenheit regelmäßig nicht ohne erheblichen zusätzlichen Lade-, Maschinen- und Transportaufwand zurückgenommen werden.
Gesetzliche Widerrufs-, Gewährleistungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.
Eine freiwillige Rückholung außerhalb gesetzlicher Verpflichtungen erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Hierfür können zusätzliche Lade-, Maschinen-, Transport- und Anfahrtskosten entstehen.
BigBag- und Kranlieferungen
Für BigBag- und Kranarbeiten müssen ausreichend Platz und ein geeigneter Arbeitsbereich vorhanden sein.
Äste, Strom- oder Telekommunikationsleitungen, Gebäude, Dächer, Hecken, Zäune und sonstige Hindernisse können die Durchführung einschränken oder verhindern.
Ein punktgenaues Absetzen kann aufgrund der technischen und örtlichen Gegebenheiten nicht zugesichert werden.
Maßgeblich sind die technischen Möglichkeiten, die Sicherheit und die Gegebenheiten vor Ort.
Entsorgungsleistungen
Der Kunde hat die zu entsorgenden Materialien bei der Bestellung nach bestem Wissen vollständig und zutreffend anzugeben.
Die bei der Bestellung angegebene Menge stellt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Schätzung des Kunden dar.
Maßgeblich für die Abrechnung sind die tatsächlich aufgenommene Menge, die tatsächlich vorgefundene Materialart sowie gegebenenfalls erforderliche Zusatzleistungen.
Weicht das bereitgestellte Material von der gebuchten Entsorgungsart ab oder enthält es Fremdstoffe, Verunreinigungen oder nicht angegebene Bestandteile, kann eine andere Entsorgungskategorie erforderlich werden und sich der Preis entsprechend ändern.
Nicht zulässige oder nicht von uns angenommene Materialien können von der Abholung ausgeschlossen werden.
Unterschiedliche Entsorgungsarten müssen getrennt voneinander bereitgestellt werden, soweit sie unterschiedlichen Entsorgungswegen oder Preiskategorien unterliegen.
Das Entsorgungsgut muss grundsätzlich fertig bereitliegen und für Fahrzeug bzw. Ladegerät unmittelbar erreichbar sein.
Zusätzliche Lade-, Kran-, Transport- oder Handarbeiten, beispielsweise über Zäune, Hecken oder größere Entfernungen auf dem Grundstück, können gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
Dienstleistungen, Erdarbeiten und Garten- und Landschaftsbau
Der Kunde hat uns vor Beginn der Arbeiten alle ihm bekannten Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen, Schächte, Zisternen, Fundamente, Grenzmarkierungen und sonstigen Einbauten im Arbeitsbereich mitzuteilen.
Verdeckte Hindernisse, nicht erkennbare Einbauten, Wurzeln oder unerwartete Boden- und Untergrundverhältnisse können zusätzlichen Arbeitsaufwand, Terminänderungen oder zusätzliche Kosten verursachen.
Werden während der Arbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar oder nicht vereinbart waren, informieren wir den Kunden nach Möglichkeit vor deren Ausführung.
Zusätzliche Leistungen werden nur im tatsächlich erforderlichen bzw. vereinbarten Umfang gesondert berechnet.
Änderungen durch den Kunden
Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Auftragserteilung oder während der laufenden Ausführung können zu zusätzlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten führen.
Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen und aufgrund einer wirksamen Beauftragung entstandener zusätzlicher Aufwand bleiben nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen vergütungspflichtig.
Anweisungen, Freigaben oder Terminabsprachen können auch durch eine vom Kunden ausdrücklich benannte Kontaktperson erfolgen.
Von einer Vertretungsbefugnis anderer auf der Baustelle anwesender Personen gehen wir nur aus, wenn dies zuvor vereinbart wurde oder sich eine entsprechende Berechtigung aus den Umständen eindeutig ergibt.
Den letzten Absatz habe ich bewusst entschärft. Deine bisherige Formulierung „wir müssen die Vertretungsbefugnis nicht prüfen“ wäre mir bei Verbrauchern zu weit.
Fehlfahrten und zusätzlicher Aufwand
Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand ausgeführt werden, können die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten berechnet werden.
Dies kann insbesondere betreffen:
- zusätzliche Anfahrten oder Leerfahrten,
- notwendige Wartezeiten,
- Rücktransporte,
- zusätzliche Arbeits- oder Maschinenzeiten,
- zusätzliche Materialkosten,
- zusätzliche Entsorgungskosten.
Dies gilt beispielsweise, wenn eine vereinbarte Zufahrt nicht möglich ist, der Arbeits- oder Abladebereich nicht zugänglich ist oder die tatsächlich bereitgestellten Materialien erheblich von den zuvor gemachten Angaben abweichen.
Schüttgüter, Naturprodukte und Mengen
Schüttgüter, Natursteine, Erden, Komposte, Holzhackschnitzel, Recyclingmaterialien und vergleichbare Produkte können natürlichen, produktions- und chargenbedingten sowie witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Insbesondere können Farbe, Feuchtigkeit, Struktur, Kornverteilung, Form und Zusammensetzung innerhalb der für das jeweilige Material üblichen Bandbreite variieren.
Solche materialtypischen Abweichungen stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte oder üblicherweise zu erwartende Beschaffenheit des Materials dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Produktbilder dienen der Veranschaulichung. Natur- und Recyclingmaterialien können optisch von der jeweiligen Abbildung abweichen.
Die Ermittlung der benötigten Materialmenge liegt grundsätzlich beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich eine Mengenermittlung durch uns vereinbart wurde.
Von uns bereitgestellte Umrechnungshilfen, Mengenschätzungen, Erfahrungswerte oder Empfehlungen dienen der Orientierung und stellen keine Garantie für die tatsächlich benötigte Menge dar.
Weitere Regelungen
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere Widerrufsbelehrung sowie die jeweiligen produkt- und leistungsbezogenen Hinweise in ihrer bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
