Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen
Preise
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bei individuellen Angeboten, insbesondere gegenüber gewerblichen Kunden, können Nettopreise ausgewiesen werden. Maßgeblich ist stets der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis.
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Vorkasse, Barzahlung, Rechnung oder nach individueller Vereinbarung.
Rechnungen sind unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen sowie weiterer gesetzlich zulässiger Kosten vor.
Liefergebiet
Lieferungen, Entsorgungen und Dienstleistungen erfolgen grundsätzlich innerhalb unseres ausgewiesenen Liefergebietes.
Leistungen außerhalb des regulären Liefergebietes erfolgen ausschließlich nach individueller Vereinbarung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Liefer-, Leistungs- oder Abholadresse vollständig und richtig anzugeben. Maßgeblich für die Preisermittlung und Tourenplanung ist der tatsächliche Leistungsort.
Werden fehlerhafte, unvollständige oder abweichende Angaben gemacht, können hierdurch entstehende Mehrkosten, zusätzliche Anfahrten oder sonstige Aufwendungen gesondert berechnet werden.
Terminplanung
Liefer-, Abhol- und Ausführungstermine werden nach wirtschaftlichen, logistischen und betrieblichen Gesichtspunkten durch Skandi Garden geplant.
Terminangaben stellen grundsätzlich keine garantierten Fixtermine dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Witterungseinflüsse, Verkehrsereignisse, Fahrzeug- oder Maschinenausfälle, Krankheitsfälle, Materialengpässe oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände können Terminverschiebungen erforderlich machen.
Zufahrten und Erreichbarkeit
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zufahrten, Lade- und Abladeorte sowie Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich und nutzbar sind.
- Insbesondere sind sicherzustellen:
- ausreichende Fahrbahnbreite,
- ausreichende Durchfahrtshöhe,
- ausreichende Tragfähigkeit,
- ausreichende Rangiermöglichkeiten,
- freie Zufahrt ohne Hindernisse.
Unsere Fahrzeuge können je nach Einsatz ein Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen erreichen.
Lieferungen von Schüttgütern
Lieferungen erfolgen grundsätzlich bis zur Bordsteinkante oder bis zu dem mit dem Fahrzeug gefahrlos erreichbaren Abladeort.
Die Entscheidung über die tatsächliche Durchführbarkeit trifft ausschließlich der Fahrer vor Ort.
Ein Anspruch auf das Befahren von Grundstücken, Einfahrten, Grünflächen oder sonstigen Flächen besteht nicht.
Nach erfolgter Abladung, Vermischung, Verarbeitung oder Verteilung des Materials ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine freiwillige Rückholung bereits abgeladener Materialien erfolgt ausschließlich nach individueller Vereinbarung und auf Kosten des Kunden. Hierbei können insbesondere zusätzliche Anfahrts-, Lade-, Transport-, Arbeits- und Entsorgungskosten entstehen.
BigBag- und Kranlieferungen
Für BigBag- und Kranlieferungen müssen ausreichende Platzverhältnisse vorhanden sein.
Äste, Stromleitungen, Gebäude, Hecken, Zäune oder sonstige Hindernisse können die Durchführung einschränken oder unmöglich machen.
Ein punktgenaues Absetzen kann nicht garantiert werden.
Maßgeblich sind die technischen Möglichkeiten, die Sicherheit sowie die örtlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Durchführung.
Entsorgungsleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die zu entsorgenden Materialien vollständig und zutreffend zu beschreiben.
Werden abweichende Materialien, Fremdstoffe, Verunreinigungen oder nicht angegebene Bestandteile festgestellt, können zusätzliche Kosten entstehen.
Nicht deklarierte Materialien können von der Entsorgung ausgeschlossen werden.
Dienstleistungen, Erdarbeiten und Garten- und Landschaftsbau
Der Kunde hat bekannte Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen, Schächte, Zisternen, Fundamente, Grenzmarkierungen oder sonstige Einbauten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Verdeckte Hindernisse, nicht erkennbare Einbauten oder unvorhersehbare Bodenverhältnisse können zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, Terminverschiebungen oder Mehrkosten führen.
Zusätzliche Leistungen, die bei Auftragserteilung nicht vereinbart waren oder deren Erforderlichkeit erst während der Durchführung erkennbar wird, können gesondert berechnet werden.
Änderungen durch den Kunden
Änderungswünsche nach Auftragserteilung oder während der laufenden Ausführung können zusätzliche Kosten verursachen.
Bereits erbrachte Leistungen, Materialbeschaffungen, Planungsleistungen, Anfahrten, Teilleistungen oder sonstige Aufwendungen bleiben vergütungspflichtig.
Anweisungen, Freigaben, Terminabsprachen oder sonstige Erklärungen können auch durch vom Kunden benannte oder auf der Baustelle als Ansprechpartner auftretende Personen erfolgen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis solcher Personen gesondert zu überprüfen, sofern aus den Umständen nichts Gegenteiliges erkennbar ist.
Fehlfahrten und Mehraufwand
Ist die Durchführung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt möglich, können insbesondere folgende Kosten gesondert berechnet werden:
- Anfahrten,
- Leerfahrten,
- Wartezeiten,
- Rücktransporte,
- zusätzliche Arbeitszeiten,
- zusätzliche Materialkosten,
- zusätzliche Entsorgungskosten,
- sonstige hierdurch entstehende Aufwendungen.
Schüttgüter, Naturprodukte und Mengenberechnung
Schüttgüter, Natursteine, Erden, Komposte, Holzhackschnitzel, Recyclingmaterialien und vergleichbare Produkte unterliegen natürlichen, produktionsbedingten und witterungsbedingten Schwankungen.
Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Feuchtigkeit, Körnung, Form oder sonstiger materialtypischer Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.
Die Ermittlung der benötigten Materialmengen erfolgt grundsätzlich durch den Kunden.
Mengenangaben, Mengenschätzungen, Rechner, Empfehlungen oder Erfahrungswerte dienen lediglich der Orientierung und stellen keine verbindliche Zusicherung der tatsächlich erforderlichen Menge dar.
Weitere Regelungen
Ergänzend gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen
Preise
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bei individuellen Angeboten, insbesondere gegenüber gewerblichen Kunden, können Nettopreise ausgewiesen werden. Maßgeblich ist stets der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis.
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Vorkasse, Barzahlung, Rechnung oder nach individueller Vereinbarung.
Rechnungen sind unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen sowie weiterer gesetzlich zulässiger Kosten vor.
Liefergebiet
Lieferungen, Entsorgungen und Dienstleistungen erfolgen grundsätzlich innerhalb unseres ausgewiesenen Liefergebietes.
Leistungen außerhalb des regulären Liefergebietes erfolgen ausschließlich nach individueller Vereinbarung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Liefer-, Leistungs- oder Abholadresse vollständig und richtig anzugeben. Maßgeblich für die Preisermittlung und Tourenplanung ist der tatsächliche Leistungsort.
Werden fehlerhafte, unvollständige oder abweichende Angaben gemacht, können hierdurch entstehende Mehrkosten, zusätzliche Anfahrten oder sonstige Aufwendungen gesondert berechnet werden.
Terminplanung
Liefer-, Abhol- und Ausführungstermine werden nach wirtschaftlichen, logistischen und betrieblichen Gesichtspunkten durch Skandi Garden geplant.
Terminangaben stellen grundsätzlich keine garantierten Fixtermine dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Witterungseinflüsse, Verkehrsereignisse, Fahrzeug- oder Maschinenausfälle, Krankheitsfälle, Materialengpässe oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände können Terminverschiebungen erforderlich machen.
Zufahrten und Erreichbarkeit
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zufahrten, Lade- und Abladeorte sowie Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich und nutzbar sind.
- Insbesondere sind sicherzustellen:
- ausreichende Fahrbahnbreite,
- ausreichende Durchfahrtshöhe,
- ausreichende Tragfähigkeit,
- ausreichende Rangiermöglichkeiten,
- freie Zufahrt ohne Hindernisse.
Unsere Fahrzeuge können je nach Einsatz ein Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen erreichen.
Lieferungen von Schüttgütern
Lieferungen erfolgen grundsätzlich bis zur Bordsteinkante oder bis zu dem mit dem Fahrzeug gefahrlos erreichbaren Abladeort.
Die Entscheidung über die tatsächliche Durchführbarkeit trifft ausschließlich der Fahrer vor Ort.
Ein Anspruch auf das Befahren von Grundstücken, Einfahrten, Grünflächen oder sonstigen Flächen besteht nicht.
Nach erfolgter Abladung, Vermischung, Verarbeitung oder Verteilung des Materials ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine freiwillige Rückholung bereits abgeladener Materialien erfolgt ausschließlich nach individueller Vereinbarung und auf Kosten des Kunden. Hierbei können insbesondere zusätzliche Anfahrts-, Lade-, Transport-, Arbeits- und Entsorgungskosten entstehen.
BigBag- und Kranlieferungen
Für BigBag- und Kranlieferungen müssen ausreichende Platzverhältnisse vorhanden sein.
Äste, Stromleitungen, Gebäude, Hecken, Zäune oder sonstige Hindernisse können die Durchführung einschränken oder unmöglich machen.
Ein punktgenaues Absetzen kann nicht garantiert werden.
Maßgeblich sind die technischen Möglichkeiten, die Sicherheit sowie die örtlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Durchführung.
Entsorgungsleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die zu entsorgenden Materialien vollständig und zutreffend zu beschreiben.
Werden abweichende Materialien, Fremdstoffe, Verunreinigungen oder nicht angegebene Bestandteile festgestellt, können zusätzliche Kosten entstehen.
Nicht deklarierte Materialien können von der Entsorgung ausgeschlossen werden.
Dienstleistungen, Erdarbeiten und Garten- und Landschaftsbau
Der Kunde hat bekannte Leitungen, Kabel, Rohre, Drainagen, Schächte, Zisternen, Fundamente, Grenzmarkierungen oder sonstige Einbauten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Verdeckte Hindernisse, nicht erkennbare Einbauten oder unvorhersehbare Bodenverhältnisse können zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, Terminverschiebungen oder Mehrkosten führen.
Zusätzliche Leistungen, die bei Auftragserteilung nicht vereinbart waren oder deren Erforderlichkeit erst während der Durchführung erkennbar wird, können gesondert berechnet werden.
Änderungen durch den Kunden
Änderungswünsche nach Auftragserteilung oder während der laufenden Ausführung können zusätzliche Kosten verursachen.
Bereits erbrachte Leistungen, Materialbeschaffungen, Planungsleistungen, Anfahrten, Teilleistungen oder sonstige Aufwendungen bleiben vergütungspflichtig.
Anweisungen, Freigaben, Terminabsprachen oder sonstige Erklärungen können auch durch vom Kunden benannte oder auf der Baustelle als Ansprechpartner auftretende Personen erfolgen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis solcher Personen gesondert zu überprüfen, sofern aus den Umständen nichts Gegenteiliges erkennbar ist.
Fehlfahrten und Mehraufwand
Ist die Durchführung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt möglich, können insbesondere folgende Kosten gesondert berechnet werden:
- Anfahrten,
- Leerfahrten,
- Wartezeiten,
- Rücktransporte,
- zusätzliche Arbeitszeiten,
- zusätzliche Materialkosten,
- zusätzliche Entsorgungskosten,
- sonstige hierdurch entstehende Aufwendungen.
Schüttgüter, Naturprodukte und Mengenberechnung
Schüttgüter, Natursteine, Erden, Komposte, Holzhackschnitzel, Recyclingmaterialien und vergleichbare Produkte unterliegen natürlichen, produktionsbedingten und witterungsbedingten Schwankungen.
Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Feuchtigkeit, Körnung, Form oder sonstiger materialtypischer Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.
Die Ermittlung der benötigten Materialmengen erfolgt grundsätzlich durch den Kunden.
Mengenangaben, Mengenschätzungen, Rechner, Empfehlungen oder Erfahrungswerte dienen lediglich der Orientierung und stellen keine verbindliche Zusicherung der tatsächlich erforderlichen Menge dar.
Weitere Regelungen
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
