AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Skandi Garden, Ricardo Neumann
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Skandi Garden, Inhaber Ricardo Neumann (im Folgenden "Auftragnehmer"), und dem Kunden (im Folgenden "Kunde" oder "Käufer").
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Der Vorrang individueller Absprachen bleibt gem. § 305b BGB unberührt.
(3) Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich differenziert wird.
§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
(1) Angebote in Werbematerialien, Anzeigen oder auf der Website sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die dargestellten Farben und Formen (z. B. von Naturstein, Holz, Schüttgut) können vom Original abweichen und dienen lediglich der Veranschaulichung.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt oder eine Bestellung über den Online-Shop tätigt und der Auftragnehmer diese bestätigt.
(4) Bei Bestellungen im Online-Shop:
a. Der Kunde wählt im Rahmen des Bestellvorgangs den gewünschten Artikel aus, legt die Menge, Sorte sowie ggf. die Gebindeform fest und bestätigt diese Auswahl im Warenkorb. Durch Betätigung der Schaltfläche "Jetzt kaufen" bzw. „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Mit der Bestellbestätigung durch den Auftragnehmer wird der Vertrag rechtswirksam geschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben vor dem Absenden zu überprüfen, da spätere Änderungen nur in Absprache und ggf. gegen Aufpreis möglich sind.
b. Kein Umrechnungsservice bei Maßeinheiten (Tonnen, m³, BigBag) – Rücknahme überbestellter Schüttgutmengen ausgeschlossen.
c. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhält der Kunde eine Bestätigung über den Eingang des Angebots.
d. Annahme erfolgt durch separate Versand- oder Terminbestätigung, spätestens aber mit der Auslieferung.
(5) Dienstleistungsverträge außerhalb des Shops kommen durch schriftliche Angebotsannahme zustande. Preis- und Mengenabweichungen durch Zulieferer oder tatsächlichen Aufwand bleiben vorbehalten.
(6) Für Winterdienstleistungen gelten separate Verträge.
(7) Schüttgut wird ausschließlich individuell und frisch für jede Bestellung beschafft. Eine Rückgabe ist gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
§ 3 Lieferung und Terminierung
(1) Lieferfenster für Schüttgut werden ausschließlich durch den Auftragnehmer bestimmt und orientieren sich an logistischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Wünsche des Kunden können berücksichtigt werden, begründen jedoch keinen Anspruch. Änderungen durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Verkehr, technische Ausfälle) bleiben vorbehalten.
(2) Die Zustellung erfolgt innerhalb eines vom Auftragnehmer mitgeteilten Zeitfensters. Dieses Zeitfenster ist für den Kunden bindend. Sollte der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht vor Ort sein, die Zufahrt nicht gewährleistet oder die Anlieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, gerät der Kunde in Annahmeverzug gemäß § 293 BGB. Eine erneute Anfahrt erfolgt nur nach Vereinbarung und gegen erneute Vergütung. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer wegen Nichteinhaltung des Lieferzeitfensters ist ausgeschlossen.
(3) Entsorgungen und Garten- und Landschaftsbau-Dienstleistungen erfolgen ebenfalls im durch den Auftragnehmer mitgeteilten Zeitfenster. Auch hier gilt: Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen außerhalb seines Einflusses. Witterung, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse können Verschiebungen notwendig machen.
§ 4 Versand, Lieferung und Transport
(1) Lieferung erfolgt durch Versand, regionale Auslieferung oder Selbstabholung.
(2) Versandkosten variieren je nach Spedition, Entfernung, Gewicht und Beschaffenheit. Eine Transportversicherung wird abgeschlossen.
(3) Entladung erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante. Eine Entladung auf dem Grundstück oder darüber hinaus erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Fahrers und auf ausdrückliches Risiko des Kunden. Für Schäden an Zufahrten, Wegen, Oberflächen oder Einbauten, die im Rahmen einer vom Kunden gewünschten Lieferung über die Bordsteinkante hinaus entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dies gilt auch für etwaige Folgeschäden. Siehe auch § 11 Abs. 2.
(4) Der Kunde ist verantwortlich für zugängliche Entsorgungsorte (§ 9 Abs. 3–4).
(5) Aufladungen an abweichenden Orten nur nach Absprache und gegen Aufpreis.
(6) Pro Fahrt wird nur eine Schüttgutsorte transportiert. Mehrfache Anfahrten bei Mischbestellungen erforderlich. Kosten trägt der Kunde.
(7) Verweigert der Kunde die Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Ware/Dienstleistung schuldhaft oder ist zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht vor Ort bzw. die Lieferung ist aufgrund unzureichender Zugangsmöglichkeiten nicht möglich (z. B. geschlossene Tore, versperrte Zufahrten), gerät der Kunde in Annahmeverzug gem. § 293 BGB. In diesen Fällen behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten gem. § 304 BGB (z. B. An- und Abfahrt, Wartezeit, Aufwand, Zwischenlagerung) in Rechnung zu stellen. Eine erneute Anlieferung erfolgt nur nach Absprache und gegen zusätzliche Kosten.
(8) Bei der Lieferung und Abholung von BigBags ist sicherzustellen, dass diese unmittelbar seitlich neben dem Anlieferfahrzeug platziert oder aufgenommen werden können. Hindernisse wie Zäune, Hecken oder andere Barrieren dürfen sich nicht zwischen Fahrzeug und BigBag befinden. Für die Positionierung und den Betrieb des Krans ist ausreichender Platz für Ausleger und Stützen zu gewährleisten. Der Untergrund muss tragfähig genug sein, um das Gewicht des Fahrzeugs und des Krans zu tragen. Sollte die Durchführung aufgrund unzureichender Platzverhältnisse, Bodenbeschaffenheit oder sonstiger Umstände nicht möglich sein, trägt der Kunde die Kosten für An- und ggf. Rückfahrt sowie den Zeitaufwand.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise im Online-Shop verstehen sich als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Versandkosten werden je nach Produktart, Entfernung, Gewicht und Spedition separat berechnet und vor Abschluss des Bestellvorgangs transparent ausgewiesen.
(2) Für gewerbliche Angebote (insbesondere im B2B-Bereich) können Preise netto ausgewiesen werden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Angebote sind als solche gekennzeichnet.
(3) Zahlung erfolgt wahlweise in bar bei Übergabe (passend, kein Wechsel möglich) oder per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto.
(4) Rechnungen werden innerhalb von 7 Werktagen nach Leistungserbringung erstellt. Der Versand erfolgt auf Wunsch digital per E-Mail oder postalisch gegen einen Portoaufschlag von 1,50 €.
(5) Die Zahlungsfrist beträgt 3 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € je Mahnung erhoben.
(6) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Zahlungsfähigkeit
Der Kunde erklärt mit Auftragserteilung seine Zahlungsfähigkeit.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Leistungsumfang
(1) Umfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und AGB:
a. Schüttgut: Bestellung über Online-Shop, Lieferung gemäß § 4.
b. Entsorgung: Abholung und Entsorgung gem. Angebot, inkl. Auflagen gemäß § 9 Abs. 4.
c. GaLaBau: Leistungen nach individueller Vereinbarung (z. B. Pflanzungen, Erdarbeiten, Pflege).
d. Winterdienst: Umfang laut separatem Vertrag.
(2) Änderungen bedürfen der Schriftform und können zusätzliche Kosten verursachen, die im Voraus zu klären sind.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung.
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.
(3) Besonderheiten bei Transport und Lieferung:
a. Freihaltung der Zufahrt: Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin eine freie Zufahrt zum Abladeort sicherzustellen. Die Zufahrt muss eine Mindestbreite von 2,50 m haben. Ist dies nicht möglich, muss das Schüttgut an einem anderen Ort abgekippt werden, den der Fahrer des Auftragnehmers bestimmt. Gibt es keine Abkippmöglichkeit, wird das Schüttgut zurücktransportiert. In diesem Fall trägt der Kunde die Anfahrts- und Abfahrtskosten.
b. Bodenbeschaffenheit: Der Kunde versichert, dass der Bodengrund, auf dem das Schüttgut abgekippt wird, sowie der Weg, den das Anlieferungsfahrzeug (mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,49 Tonnen) überqueren muss, in einem Zustand sind, der es dem Fahrzeug ermöglicht, diesen Bereich zu befahren, ohne einzusinken oder stecken zu bleiben.
c. Anwesenheit bei der Anlieferung: Der Kunde versichert seine Anwesenheit bei der Anlieferung von Schüttgut innerhalb des individuell vereinbarten Zeitfensters. Falls die Anlieferung in Abwesenheit des Kunden erfolgt, ist dies rechtzeitig anzuzeigen, der Abladebereich muss eindeutig markiert und die Zufahrt freigehalten werden.
d. Überprüfung des Schüttguts: Der Kunde ist verpflichtet, das Schüttgut vor dem Abkippvorgang auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Mit Beginn des Abkippvorgangs gilt das Schüttgut als abgenommen und frei von offensichtlichen Mängeln.
(4) Besonderheiten bei Entsorgungen:
a. Es gelten soweit anwendbar die Pflichten aus § 9 Abs. 3.
b. Das abzuholende Material muss vor dem Grundstück deponiert werden und so zugänglich sein, dass ein Abstellen des Fahrzeuges direkt neben/vor dem Ablageort möglich ist.
c. Ist eine Deponierung vor dem Grundstück nicht möglich, so muss diese auf/in der Einfahrt erfolgen und die Einfahrt sowie deren Zuwegung die erforderlichen Maße und Beschaffenheit besitzen, um sie mit unseren Fahrzeugen benutzen zu können.
d. Handelt es sich bei der Entsorgung um BigBags, so sind diese so zu deponieren, dass sich das Fahrzeug seitlich neben die BigBags hinstellen kann. Zwischen den BigBags und dem Fahrzeug dürfen sich keine Hindernisse (z. B. Hecken, Zäune etc.) befinden.
e. Die Zugänglichkeit des Entsorgungsgutes muss zur Terminierung vollumfänglich gewährleistet sein. Ist die Zugänglichkeit nicht gewährleistet, muss der Fahrer des Auftragnehmers ohne Verrichtung der Dinge wieder abfahren. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die Anfahrtskosten sowie die Abfahrtkosten.
f. Es ist im Vorfeld abzuklären, ob das Aufladen des Entsorgungsgutes vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer durchgeführt wird.
g. Der Kunde sichert zu, dass er im Vorfeld den Auftragnehmer vollumfänglich über sämtlichen Inhalt und Menge des Entsorgungsmaterials aufgeklärt hat. Es werden nur Materialien entsorgt, welche im Vorfeld vereinbart wurden. Sollte während der Entsorgung vom Auftragnehmer festgestellt werden, dass Entsorgungsmaterial anderer Arten als im Vorfeld beauftragt zum Vorschein kommt oder die vereinbarte Menge überschritten wird, wird für die Entsorgung dieser Stoffe eine erneute Vergütung zwischen Kunden und Auftragnehmer vereinbart. Hierbei kann nicht garantiert werden, dass auch alle nicht vereinbarten Materialien entsorgt werden können.
h. Es kann pro Anfahrt nur eine begrenzte Menge des Entsorgungsmaterials mitgenommen werden. Hierbei muss der Fahrer des Auftragnehmers das zulässige Gesamtgewicht sowie die Ladungssicherheit beachten. Der Kunde übernimmt für jede Anfahrt die Anfahrtskosten.
(5) Besonderheiten bei Garten- und Landschaftsbau:
a. Bereitstellung des Geländes: Der Kunde verpflichtet sich, das Gelände, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen, so vorzubereiten und bereitzustellen, dass die Arbeiten ohne Hindernisse und Verzögerungen ausgeführt werden können. Hierzu gehört die Entfernung von Hindernissen und das Freihalten des Arbeitsbereichs.
b. Zugang und Arbeitsbedingungen: Der Kunde sorgt dafür, dass der Zugang zum Arbeitsbereich für die erforderlichen Maschinen und Arbeitskräfte gewährleistet ist. Der Arbeitsbereich muss den Sicherheits- und Umweltanforderungen entsprechen, um eine sichere Durchführung der Arbeiten zu ermöglichen.
c. Bereitstellung von Informationen: Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen zur Verfügung, die für die Planung und Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Pläne, bestehende Leitungen und andere relevante Details.
d. Genehmigungen und Vorschriften: Der Kunde ist verantwortlich dafür, alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Durchführung der Arbeiten zu beschaffen. Er hat sicherzustellen, dass alle Arbeiten gemäß den geltenden Vorschriften und Normen ausgeführt werden.
e. Kooperation und Unterstützung: Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendige Unterstützung und Kooperation zu bieten, um die Durchführung der Arbeiten zu erleichtern. Dazu gehört auch die rechtzeitige Beantwortung von Rückfragen und die Gewährleistung, dass keine Verzögerungen durch den Kunden verursacht werden.
f. Der Kunde verpflichtet sich nach Beendigung der Leistung, im Beisein des Auftragnehmers die Leistung zu begutachten und zu prüfen und somit die Arbeiten abzunehmen.
g. Der Kunde hat die Arbeiten bei der Abnahme sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Spätere Beanstandungen, die sich auf Umstände beziehen, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren, aber nicht angezeigt wurden, sind ausgeschlossen.
(6) Annahmeverweigerung: Nimmt der Kunde die Ware oder Dienstleistung ohne rechtfertigenden Grund nicht an oder ist trotz vereinbartem Liefertermin nicht anwesend, nicht erreichbar oder das Grundstück nicht zugänglich, so gerät er in Annahmeverzug gemäß § 293 BGB. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, die ihm entstandenen Kosten für An- und Abfahrt, Zeitaufwand, Rücktransport oder Zwischenlagerung sowie sonstige Aufwendungen gemäß § 304 BGB geltend zu machen. Die Rücknahme individuell beschaffter oder nicht lagerfähiger Waren ist ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte: Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes geregelt ist.
(2) Ausschluss der Gewährleistung für Qualitätsschwankungen: Die Gewährleistung für das Schüttgut ist auf die Beschaffenheit beschränkt, wie sie zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden kann. Qualitätsschwankungen, die aufgrund natürlicher Eigenschaften des Schüttguts oder durch unterschiedliche Chargen des Herstellers entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass Schüttgut natürlichen Schwankungen unterliegen kann, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Natürliche Schwankungen (z. B. Körnung, Farbe) stellen keinen Mangel dar.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen.
(4) Haftung des Herstellers: Für Mängel, die durch die natürliche Beschaffenheit des Schüttguts oder durch Herstellungsfehler bedingt sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Käufer wird angewiesen, sich bei der Beanstandung solcher Mängel direkt an den Hersteller zu wenden. Wir stellen lediglich das Schüttgut in dem Zustand zur Verfügung, wie es von uns erhalten wurde.
(5) Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung und können abweichen.
§ 11 Haftung und Haftungsausschluss des Auftragnehmers
(1) Begrenzung der Haftung: Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Allgemeine Haftungsbeschränkungen:
a. Wir haften nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden, die nicht unmittelbar durch eine Pflichtverletzung unsererseits verursacht wurden.
b. Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
c. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
d. Eine Haftung für Schäden an Wegen, Einfahrten oder Oberflächen, die durch Anlieferungsfahrzeuge, Kranbetrieb oder Entladungen entstehen, wird ausgeschlossen, sofern der Kunde den Zustand des Untergrunds nicht ordnungsgemäß geprüft bzw. freigegeben hat.
e. Erfolgt eine Lieferung oder Entladung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden über die Bordsteinkante hinaus, geschieht dies auf alleinige Gefahr des Kunden. Für daraus entstehende Schäden übernehmen wir keine Haftung.
(3) Transportschäden: Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die während des Transports durch Dritte verursacht werden. Wir haften nicht für Verlust oder Beschädigung der Ware, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist.
(4) Lieferverzögerungen: Wir haften nicht für Verzögerungen bei der Lieferung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks oder Verkehrsstörungen. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und können nicht garantiert werden.
(5) Entsorgungsfehler: Wir übernehmen keine Haftung für Fehler bei der Entsorgung, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind. Verzögerungen in der Entsorgung aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Fehler des Kunden werden nicht von uns übernommen.
(6) Schäden am Grundstück: Wir haften nicht für Schäden am Grundstück, an Wegen oder Einfahrten, die durch das Anlieferungsfahrzeug oder die Entladung verursacht werden, insbesondere wenn der Kunde den Zustand des Untergrunds nicht ordnungsgemäß bestätigt hat. Dies gilt auch für Schäden, die im Rahmen einer Lieferung über die Bordsteinkante hinaus entstehen, wenn diese vom Kunden gewünscht wurde.
(7) Weitere Haftungsausschlüsse: Wir haften nicht für:
a. durch den Auftragnehmer unverschuldete Qualitätsabweichungen beim Schüttgut,
b. Verzögerungen oder Zusatzkosten durch unzureichende Vorbereitung des Geländes oder verspätete Anweisungen,
c. fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden,
d. fehlende Genehmigungen,
e. Schäden durch nicht abgesprochene Änderungen,
f. Witterungseinflüsse, unzureichende Entwässerung, ungeeignete Baugrundlage,
g. ästhetische Abweichungen,
h. unsachgemäße Pflege nach Abschluss der Arbeiten,
i. vom Kunden bereitgestellte oder eingeforderte Materialien trotz ausdrücklicher Empfehlung unsererseits.
(8) Ausnahmen: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Haftung Kunde
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf seinem Grundstück oder auf einem anderen Grundstück, auf das wir auf seinen ausdrücklichen Wunsch auffahren, an unseren Maschinen, Fahrzeugen oder sonstigem Equipment entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die durch das Steckenbleiben der Maschinen, Beschädigungen an Fahrzeugen oder anderen Ausrüstungen entstehen. Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten für die Behebung solcher Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt Auch für Folgeschäden durch nicht erfüllte Pflichten (z. B. ungenügende Zufahrt, nicht tragfähiger Untergrund, fehlende Sicherung von Baustellen) haftet der Kunde.
(2) Der Kunde haftet zudem für zusätzliche Aufwendungen, Wartezeiten oder Rückfahrten, wenn er die vereinbarten Anlieferbedingungen nicht einhält oder nicht für Zugänglichkeit, Freihaltung und sichere Begeh- bzw. Befahrbarkeit sorgt.
§ 13 Schriftformerfordernis
Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform.
§ 14 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen.
(2) Offenlegung nur bei rechtlicher Verpflichtung oder an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte.
(3) Rückgabe oder Löschung aller vertraulichen Unterlagen nach Vertragsende.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist in diesem Fall durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.
(2) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Vorschrift zum Vorrang der Individualabrede nach § 305b I BGB bleibt unberührt.
(4) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot, Bestellvorgang und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Farbgebung der Waren auf digitalem Bildmaterial kann in tatsächlicher Hinsicht leicht abweichen.
(3) Um einen Artikel zu bestellen, gehen Sie bitte so vor.
a) Bitte wählen Sie den oder die Artikel aus, die Sie bestellen möchten. Sie legen damit die Artikel in ihren Warenkorb. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere im Rahmen der Bestellung von Schüttgut unterschiedliche Maßeinheiten wie z.B. Tonne und Kubik-Einheit verwendet werden. Umrechnungen werden nicht angeboten. Die Rücknahme von überbestellten Mengen an Schüttgut sind ausgeschlossen.
b) Um Ihre Artikel zu bestellen, rufen Sie bitte das Fenster „Warenkorb ansehen“ auf und überprüfen, ob alles richtig eingegeben ist. Sie können jederzeit Korrekturen vornehmen, indem Sie Waren löschen oder andere Waren hinzufügen.
c) Anschließend rufen Sie bitte das Fenster „Bestelldaten eingeben“ auf und geben Ihre Rechnungs- und eventuell davon abweichende Lieferanschrift ein; die mit einem Sternchen versehenen Angaben sind Pflichtfelder, die wir unbedingt benötigen, um Ihre Bestellung bearbeiten zu können. Bitte geben Sie auch an, welche der von uns angebotenen Zahlungsarten Sie auswählen.
d) Sodann bestätigen Sie bitte auf dem Feld „zahlungspflichtig bestellen“ Ihre Bestellung. Damit ist das Angebot Ihrer Bestellung abgegeben.
e) Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigung, dass wir Ihr Angebot erhalten haben; sobald Sie von uns den Hinweis bekommen, ob und wann wir Ihre Artikel voraussichtlich versenden können, haben wir Ihr Angebot angenommen. Sollte ein Artikel nicht vorrätig sein, werden wir dies vermerken; wenn in diesem Fall andere von Ihnen bestellte Artikel lieferbar sind, wickeln wir den Bestellvorgang über diese Artikel ab, es sei denn, Sie geben uns eine andere Weisung. Von Ihnen bestellte Artikel, die nicht vorrätig sind, werden wir Ihnen – soweit möglich – nachliefern; soweit die Nachlieferung auch 14 Tage nach unserer Annahmeerklärung nicht erfolgt ist, können Sie Ihre Bestellung insoweit widerrufen. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt davon natürlich unberührt.
(4) Der Kunde ist 14 Kalendertage an eine von ihm abgegebene Bestellung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Versendung ab unserem Lager; für Porto und Verpackung berechnen wir den bei der Bestellung errechneten Betrag.
(3) Zahlungen können nur vor Ort in bar (passend, ein Wechsel ist nicht möglich) bei Übergabe oder durch Überweisung innerhalb von drei Tagen auf das von uns angegebenes Bankkonto erfolgen, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.
(4) Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Die Entladung des Schüttgutes erfolgt grundsätzlich unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze. Der Transport zu einer weiter entfernten Stelle auf dem Grundstück ist nicht geschuldet, kann jedoch auf Wunsch des Kunden realisiert werden, wenn die räumlichen Verhältnisse und die Festigkeit der Zuwegung am Lieferort es zulassen. Hierfür bedarf es einer Breite der Zuwegung von mindestens 2,10 m sowie einer hinreichenden Festigkeit des Untergrundes. Der Kunde erklärt in diesem Fall die Zustimmung bezüglich unvermeidbarer Veränderungen des Bodens durch die Reifen des rangierenden Transportmittels.
(2) Der Kunde versichert seine Anwesenheit bei der Anlieferung von Schüttgut innerhalb des stets individuell vereinbarten Zeitfensters. Soll die Anlieferung in Abwesenheit des Kunden erfolgen, ist uns dieser Umstand eine Woche vor dem Liefertermin anzuzeigen, der Abladebereich eindeutig zu markieren und die Zuwegung freizuhalten.
(3) Die stets erforderlichen Absprachen zum Lieferzeitfenster von Schüttgut sind unverbindlich. Im Falle unvorhergesehener Umstände, verständigen sich die Parteien auf ein neues Zeitfenster.
§ 5 Versand
(1) Die Auslieferung der Ware erfolgt durch Versand in unseren Geschäftsräumen oder in unserem Lager.
(2) Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, soweit in den Abs. 2 bis 4 für Ansprüche auf Schadensersatz nicht etwas anderes geregelt ist.
(2) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung sowie die Haftungsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.